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Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

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Erstellungszeitpunkt der Abrechnung: Der Gesetzgeber verpflichtet den Vermieter, die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Also bis zum 31.12 des Folgejahres. Wir bemühen uns jedoch die Abrechnung vor Ablauf der Frist Ihnen zukommen zu lassen. 

Abrechnungszeitraum: Eine wichtige Frist betrifft den Abrechnungszeitraum. Dies ist der Zeitraum, für den die Nebenkosten ermittelt werden. Er ist gesetzlich geregelt und darf kürzer, aber nicht länger als 12 Monate sein.

Sollten Sie sonstige Fragen zu Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, nutzen Sie bitte dieses Formular.