Sie haben eine Frage zu Ihrer Nebenkostenabrechnung? Nutzen Sie dafür das folgende Formular.
Diese beiden häufig gestellten Fragen können wir vielleicht schon vorab beantworten:
Erstellungszeitpunkt der Abrechnung: Der Gesetzgeber verpflichtet den Vermieter, die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monaten nach dem Abrechunungszeitraum dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Also bis zum 31.12 des Folgejahres. Wir bemühen uns jedoch die Abrechnung vor Ablauf der Frist Ihnen zukommen zu lassen.
Abrechnungszeitraum: Eine wichtige Frist betrifft den Abrechnungszeitraum. Dies ist der Zeitraum, für den die Nebenkosten ermittelt werden. Er ist gesetzlich geregelt und darf kürzer, aber nicht länger als 12 Monate sein.