Die Personenanzahl in Ihrer Wohnung hat sich verändert? (z.B. durch die Geburt eines Kindes) Bitte vervollständigen Sie die Anzahl der Personen, die in Ihrer Wohnung leben. Wir werden uns im Verlauf der kommenden fünf Werktage bei Ihnen melden zum weiteren Verlauf oder eventuellen Rückfragen. Wenn Sie von uns keine Rückmeldung erhalten, so haben wir keine weiteren Fragen und haben Ihre Änderungen in den Stammdaten erfasst. Herzlichen Dank für Ihre Eingabe.
Bis zum 31.12. eines jeden Jahres sind Sie verpflichtet bei Änderungen die neue Personenanzahl mittzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass – sofern eine neue Person eingezogen oder Sie eine(n) Untermieter(in) haben – Sie dies on-top bei uns melden müssen. Die Formulare finden Sie ebenfalls auf dieser Internetseite.