Sie fühlen sich von einer anderen Wohnung gestört?
Bevor Sie eine Ruhestörung bei uns melden sollten Sie den Verursacher / die Verursacherin zuerst persönlich auf die Ruhestörung ansprechen. Bei wiederkehrender Ruhestörung bitten wir Sie außerdem eine Lärmprotokoll zu führen, um die Ruhestörungen zu dokumentieren. Eine geeignete Vorlage finden Sie hier.