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Wasserschaden

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Es gab bei Ihnen einen Wasserschaden? Hierbei handelt es sich manchmal um einen Notfall. Ist es Ihnen durchaus zuzumuten, bis zum nächsten Werktag zu warten, so liegt kein Notfall vor. Sie haben einen Wasserschaden festgestellt. Was ist nun zu tun?

Bitte ergreifen Sie folgende Erstmaßnahmen. 

  • Versuchen Sie zur Schadensbegrenzung die Schadensursache abzustellen. 
  • Verschließen Sie den Wasserabsperrhahn zu Ihrer Wohnung. 
  • Verschließen Sie notfalls den Hauptwasserhahn im Keller des Gebäudes. 
  • Kontaktieren Sie wenn vorhanden den Hausmeister. 
  • Kontaktieren Sie notfalls die Feuerwehr, wenn keine schnelle Abhilfe geschaffen werden kann. 

Dann, wenn all diese Maßnahmen getroffen wurden. Füllen Sie das Eingabeformular aus und schildern den Schaden so gut es geht.





    In welchem Mietobjekt wohnen Sie? #



    Informationen zum Schaden #






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