Sollten Sie einen Wasserzähler haben, sind Sie verpflichtet uns dessen Zählerstände bis zum 31.12. eines jeden Jahres zu melden.
Auf Basis dessen können wir die Nebenkostenabrechnung durchführen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus. Wenn Sie von uns keine Rückmeldung erhalten, so haben wir keine weiteren Fragen und haben Ihre Änderungen in unserer Ablage erfasst.